Hausarztvertrag (HzV): die hausarztzentrierte Patienten-Versorgung

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

wir möchten Sie hier über die vereinfachten und verbesserten Gesundheitsleistungen der hausarztzentrierten Patientenversorgung (HzV) informieren. 

 

Fast alle Krankenkassen geben Ihnen die Möglichkeit, sich in diesen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) einzuschreiben, den so genannten Hausarztvertrag. Mit Ihrer Teilnahme an diesem Vertrag sichern Sie sich die bestmögliche hausärztliche Versorgung durch unsere Praxis. 

Die Verträge geben uns und Ihnen Kontrolle und Sicherheit über Ihre gesundheitliche Versorgung.

Diese Verträge bieten uns Hausärzten auch eine verbesserte Vergütung, die uns dadurch erweiterte Behandlungs- und Versorgungsleistungen ermöglichen. 

 

Welche Vorteile habe ich als Patient von der HzV?

 

Die teilnehmenden Hausärzte müssen eine über das übliche Maß hinausgehende Qualität in der Ausbildung, Versorgung und Ausstattung nachweisen. Diese Qualität kommt Ihnen als Patient zugute. Der Hausarzt erhält alle erforderlichen Befunde und Informationen. Bei ihm laufen die Fäden zusammen, er kann Ihre Behandlung optimieren und behält den Überblick.

 

Einige weitere Vorteile:

  • bessere Vorsorge- und Präventionsleistungen 
  • Medikamentenmanagement
  • Kontrolle des Impfstatus 

Was bedeutet das für Sie?

 

Bei allen Problemen gesundheitlicher Art konsultieren Sie zunächst Ihre Hausarztpraxis. Dort wird gemeinsam mit Ihnen entschieden ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.  Für Facharztbesuche benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Vertragsarzt.

 

Kann ich in der HzV auch andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen?

 

Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind jedoch wichtig, damit alle Befunde zum Hausarzt gelangen und er die Behandlung optimiert.

 

Wo kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?

 

Bitte melden Sie sich an der Anmeldung unserer Praxis. Unsere Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, Sie umfassend zu informieren und werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Gerne können Sie die Einschreibeunterlagen für die HzV mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen.

 

Was geschieht nach der Einschreibung?

 

Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Im Normalfall erhalten Sie zeitnah eine Bestätigung. Ihre notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.

 

Dauer und Kündigung Ihres Hausarztvertrages:

 

Ihr Hausarztvertrag läuft zunächst 12 Monate und verlängert sich danach automatisch. Er kann jederzeit gekündigt werden. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Fristen über die Sie Ihre Krankenkasse gerne informiert. Bei einem Arztwechsel sind diese Fristen zu berücksichtigen.

Ein anderer Arzt kann Sie innerhalb dieser Kündigungszeit nur als Urlaubsvertretung oder im Notfall behandeln

 

Vorzeitiger Arztwechsel:

 

Falls Sie mit Ihrem jetzigen Vertragsarzt sehr unzufrieden sind, besteht auch jederzeit das Recht auf eine außerordentliche Kündigung Ihres Vertrages. In diesem Fall gibt es zwar ebenfalls eine Übergangsfrist für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung bei einem neuen Arzt, Sie haben allerdings während dieser Übergangszeit keinerlei Einschränkungen bei Ihrer ärztlichen Versorgung. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich bei Ihrer Krankenkasse erfolgen, die dann - ohne Angabe von Gründen - Ihren bisherigen Arzt über die vorzeitige Beendigung Ihres Vertrages informiert.

Damit diese sofortige, außerordentliche Kündigung von Ihrer Krankenkasse akzeptiert wird, müssen Sie unbedingt auf die Zerüttung des Verhältnisses zu Ihrem bisherigen Arzt hinweisen.