Ihre Rezept-Bestellung:

Bitte beachten Sie:

  • Ohne gültigen Versicherungsnachweis dürfen wir Ihnen keine Rezepte aushändigen.
  • Ihre Versicherungskarte muss uns im laufenden Quartal bereits vorgelegen haben oder bei Abholung vorgelegt werden.
  • Nur Medikamente, die Ihnen von uns bereits verordnet wurden, können auf diesem Weg bestellt werden (Wiederholungsrezepte).
  • Um Rezepte für Medikamente auszustellen, die Ihnen vom Facharzt verordnet wurden (z.B. Gynäkologe, Onkologe, Psychiater), benötigen wir einen aktuellen Facharzt-Befund.
  • Für neue oder andere Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin.
  • Bei Eingang Ihrer Bestellung vor 12 Uhr können Sie Ihr Rezept in der Nachmittagssprechstunde bzw. am nächsten Werktag mit Sprechstunde abholen.
  • Beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.