Ihre (E-)Rezept-Bestellung:
WICHTIG:
Eine Bearbeitung Ihrer Bestellung ist nur möglich mit einem gültigen und uns vorliegenden
Versicherungsnachweis oder Ihre Gesundheitskarte muss uns im aktuellen Quartal bereits vorgelegen haben.
Privat-Rezepte und die Verordnung von Heil-, Hilfsmitteln sowie Verbandsmaterialien erfolgen wie seither als
Papierrezept.
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Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden - sogenannte Wiederholungsrezepte - können vorbestellt
werden.
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Um Rezepte für Medikamente auszustellen, die Ihnen vom Facharzt verordnet wurden (z.B. Gynäkologe, Onkologe, Psychiater und
andere), benötigen wir einen aktuellen Facharzt-Befund.
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Für neue oder andere Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin.
Bearbeitungszeit E-Rezept:
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Bei Eingang Ihrer Bestellung vor 12 Uhr können Sie Ihr E-Rezept ab 15 Uhr einlösen.
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Bei Bestellungen außerhalb unserer Sprechstundenzeiten, z.B. abends oder am Wochenende können Sie Ihr E-Rezept erst am nächsten Werktag mit
Sprechstunde ab 15 Uhr einlösen.
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Nach erfolgter Bearbeitung können Sie
Ihr E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte bei Ihrer Apotheke einlösen. Alternativ können Sie hierzu auch die E-Rezept-App nutzen oder einen Papierausdruck mit QR-Code bei uns abholen.