Ihre (E-)Rezept-Bestellung:

WICHTIG:

Eine Bearbeitung Ihrer Bestellung ist nur möglich, wenn uns im aktuellen Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte, oder ein anderer Versicherungsnachweis vorliegt.

  • Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden - sogenannte Wiederholungsrezepte - können vorbestellt werden.
  • Um Rezepte für Medikamente auszustellen, die Ihnen vom Facharzt verordnet wurden (z.B. Gynäkologe, Onkologe, Psychiater und andere), benötigen wir einen aktuellen Facharzt-Befund.
  • Für neue oder andere Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin.
  • Einige Privat-Rezepte, Überweisungen, sowie Verordnungen für Heil-, Hilfsmitteln und Verbandsmaterialien erfolgen wie seither als Papierrezept. 

Bearbeitungszeit E-Rezept: 

  • Bei Eingang Ihrer Bestellung vor 12 Uhr können Sie Ihr E-Rezept ab 15 Uhr einlösen. 
  • Bei Bestellungen außerhalb unserer Sprechstundenzeiten, z.B. abends oder am Wochenende können Sie Ihr E-Rezept erst am nächsten Werktag mit Sprechstunde ab 15 Uhr einlösen.
  • Nach erfolgter Bearbeitung können Sie Ihr E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte bei Ihrer Apotheke einlösen. 
  • Alternativ können Sie hierzu auch die E-Rezept-App nutzen oder einen Papierausdruck mit QR-Code bei uns abholen. 
E-Rezept: Vorteile und Optionen (bitte anklicken)
E-Rezept: Vorteile und Optionen (bitte anklicken)

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