Ihre (E-)Rezept-Bestellung:
WICHTIG:
Eine Bearbeitung Ihrer Bestellung ist nur möglich, wenn uns im aktuellen Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte, oder ein anderer
Versicherungsnachweis vorliegt.
-
Nur Medikamente, die Ihnen bereits von uns verordnet wurden - sogenannte Wiederholungsrezepte - können vorbestellt
werden.
-
Um Rezepte für Medikamente auszustellen, die Ihnen vom Facharzt verordnet wurden (z.B. Gynäkologe, Onkologe, Psychiater und
andere), benötigen wir einen aktuellen Facharzt-Befund.
-
Für neue oder andere Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin.
-
Einige Privat-Rezepte, Überweisungen, sowie Verordnungen für Heil-, Hilfsmitteln und Verbandsmaterialien erfolgen wie
seither als Papierrezept.
Bearbeitungszeit E-Rezept:
-
Bei Eingang Ihrer Bestellung vor 12 Uhr können Sie Ihr E-Rezept ab 15 Uhr einlösen.
-
Bei Bestellungen außerhalb unserer Sprechstundenzeiten, z.B. abends oder am Wochenende können Sie Ihr E-Rezept erst am nächsten Werktag mit
Sprechstunde ab 15 Uhr einlösen.
-
Nach erfolgter Bearbeitung können Sie Ihr E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte bei Ihrer Apotheke
einlösen.
-
Alternativ können Sie hierzu auch die E-Rezept-App nutzen oder einen Papierausdruck mit QR-Code bei uns abholen.