Ohne gültigen Versicherungsnachweis dürfen wir Ihnen keine Rezepte aushändigen.
Ihre Versicherungskarte muss uns im laufenden Quartal bereits vorgelegen haben oder bei Abholung vorgelegt werden.
Nur Medikamente, die Ihnen von uns bereits verordnet wurden, können auf diesem Weg bestellt werden (Wiederholungsrezepte).
Um Rezepte für Medikamente auszustellen, die Ihnen vom Facharzt verordnet wurden (z.B. Gynäkologe, Onkologe, Psychiater), benötigen
wir einen aktuellen Facharzt-Befund.
Für neue oder andere Medikamente benötigen Sie einen Sprechstundentermin.
Bei Eingang Ihrer Bestellung vor 12 Uhr können Sie Ihr Rezept in der Nachmittagssprechstunde bzw. am nächsten Werktag mit
Sprechstunde abholen.